Fluchtweg und Notausgang
Fluchtwege garantieren im Notfall das schnellstmögliche Verlassen von Gebäuden und retten Leben.
Die Vorschriften der kantonalen Baubehörden verlangen, dass bei Neubauten und Gebäuderenovierungen Fluchtweginstallationen realisiert werden.
Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten wie Zugänglichkeit, Beschilderung, einfachste Bedienung der Fluchtwege für Kinder, Erwachsene, Behinderte. Auch die örtliche Situation, die Nutzung von Gebäuden, Räumen und Türen sind zu berücksichtigen.
Von der Aussenseite her soll der Notausgang verriegelt sein und Menschen sowie Sachwerten grösstmöglichen Schutz bieten. Von der Innenseite müssen die Türen intuitiv schnellstmöglich geöffnet werden können. Die verwendeten Fluchtweg-Elemente müssen zudem auch bei Wegfall der Stromversorgung zwingend funktionieren.
Unsere Dienstleistungen
Mit unserer Fachkompetenz - bestehend aus langjähriger Erfahrung und einer Palette aus speziell ausgewählten und geprüften Produkten - können wir für jede Situation eine optimale Lösung anbieten. Diese berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, technische Machbarkeit, geforderte Funktionen, Kosten usw.
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